Alle Muslime dürfen Gräber besuchen. Der Prophet Muhammad (s.a.s.) hatte in einer Zeit, in der die Gewohnheiten der Unwissenheit noch fortbestanden, den Gräberbesuch eine Weile verboten, doch später erlaubte er ihn mit den Worten: „Ich hatte euch den Besuch der Gräber verboten. Nun aber könnt ihr die Gräber besuchen, denn sie erinnern euch an das Jenseits.“ (Muslim, Cenâiz, 106, 108 [976, 977]; Ebû Dâvûd, Cenâiz, 81 [3235]). Daher dürfen auch Frauen Gräber besuchen. So hat der Prophet Muhammad (s.a.s.) einer Frau, die am Grab ihres Kindes weinte, Geduld empfohlen und sie nicht vom Besuch abgehalten. (Buhârî, Cenâiz, 7 [1252], Ahkâm, 11 [7154]; Muslim, Cenâiz, 15 [926])
Die Hadithe, in denen berichtet wird, dass der Prophet (s.a.s.) Frauen, die häufig Gräber besuchen, verflucht hat (Tirmizî, Cenâiz, 61 [1056]; İbn Mâce, Cenâiz, 49 [1574]), beziehen sich auf die Zeit, in der der Gräberbesuch verboten war. Der große Hadith-Gelehrte Tirmizî sagt nach Erwähnung des betreffenden Hadiths: „Die Meinung einiger Gelehrter ist folgende: Die Hadithe, in denen Frauen, die Gräber besuchen, verflucht werden, stammen aus der Zeit vor der Erlaubnis des Gräberbesuchs. Nachdem der Gräberbesuch erlaubt wurde, gilt diese Erlaubnis allgemein für Frauen und Männer.“ (Tirmizî, Cenâiz, 61)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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