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Dürfen Frauen im Gebet in die Moschee gehen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) hat muslimischen Frauen erlaubt, die Pflichtgebete in der Moschee in Gemeinschaft zu verrichten. Allerdings stellt die Scharia dafür bestimmte Bedingungen auf. Insbesondere sollen Frauen beim Moscheebesuch nicht mit Männern vermischt sein und keine Parfüms verwenden.

Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagte: „Haltet die Dienerinnen Allahs nicht von den Moscheen Allahs fern. Aber wenn sie in die Moschee gehen, sollen sie keinen Duft auflegen.“ (Abu Dawud). In diesem Hadith wird geboten, Frauen nicht vom Gemeinschaftsgebet abzuhalten, aber sie sollen alles unterlassen, was die Aufmerksamkeit fremder Männer auf sich ziehen könnte.

Nach dem Tod des Propheten (صلى الله عليه وسلم) wurde Frauen in der Zeit von Umar (رضي الله عنه) der Moscheebesuch untersagt. Keiner der großen Gefährten jener Zeit widersprach dieser Entscheidung. Einige Frauen wandten sich an Aischa (رضي الله عنها) und beklagten sich: „Was zur Zeit des Propheten nicht verboten war, ist heute untersagt.“ Aischa (رضي الله عنها) antwortete: „Hätte der Prophet (صلى الله عليه وسلم) die heutige Situation der Frauen gesehen, hätte er sie – wie einst die Frauen der Banu Israel – sicherlich vom Moscheebesuch abgehalten.“ (Bukhari, Muslim).

Den Frauen der Banu Israel war es zunächst erlaubt, das Gotteshaus zu besuchen. Als jedoch unislamische Praktiken wie die Vermischung mit Männern aufkamen, wurde ihnen der Zutritt untersagt.

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: „Das Gebet einer Frau im Hof ihres Hauses ist besser als in der Moschee, und das Gebet in ihrem Zimmer ist besser als im Hof.“ (Abu Dawud, Bazzaar). Das bedeutet, je abgeschiedener eine Frau ihr Gebet verrichtet, desto besser ist es. Denn wenn Frauen an Orten beten, wo sie von fremden Männern gesehen werden können, kann dies zu unerwünschten Situationen führen.

Mulla Ali al-Qari (möge Allah ihm barmherzig sein) hat diese Frage umfassend untersucht und folgendermaßen zusammengefasst: „Es wurde die Meinung bevorzugt, dass nicht nur jungen Frauen, sondern auch älteren Frauen der Moscheebesuch für alle Gebete untersagt ist.“ (Fath Bab al-Ghinaya, 1/413). Nach der hanafitischen Rechtsschule ist es also weder für junge noch für alte Frauen empfohlen, an Gemeinschafts-, Freitags- oder Festgebeten in der Moschee teilzunehmen.

Bei der Pilgerfahrt (Hadsch) und der Umra dürfen Frauen jedoch gemeinsam mit ihren Mahram-Verwandten an den Gemeinschaftsgebeten in den heiligen Stätten teilnehmen. Diese Ausnahme gilt wegen der besonderen Stellung dieser Orte. Ebenso dürfen Frauen, die aus anderen Ländern oder Regionen kommen und keinen geeigneten Ort zum Beten finden, oder wenn sie in der Stadt wohnen und zu Hause das Gebet verpassen würden, in die Moschee gehen und dort beten, solange sie nicht mit Männern vermischt sind. In allen anderen Fällen ist es für Frauen besser, das Gebet zu Hause zu verrichten.

Hasan AMANKUL

Minara“-Zeitung, Nr. 5, 2023

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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