Schwangere und stillende Frauen dürfen das Fasten unterbrechen, wenn sie befürchten, dass es für sie selbst oder für ihr ungeborenes Kind gesundheitsschädlich sein könnte.
Im Buch „Fatawa al-Hindiyya“ heißt es: „Schwangere und stillende Frauen dürfen das Fasten brechen, wenn sie Angst haben, dass ihnen selbst oder ihrem Kind Schaden entsteht. Sie müssen die versäumten Fastentage nachholen, sobald es ihnen möglich ist. Für das Brechen des Fastens ist keine Sühne (Kaffara) zu leisten. Das wird auch im Buch ‚Khulasa‘ so erklärt.“
In einem Hadith, überliefert von Anas ibn Malik (möge Allah mit ihm zufrieden sein), sagte der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Wahrlich, Allah hat dem Reisenden erlaubt, das Gebet zu verkürzen und das Fasten zu brechen, und ebenso hat Er schwangeren und stillenden Frauen das Fasten nicht zur Pflicht gemacht (d.h. ihnen erlaubt, das Fasten zu brechen).“ (Ahmad, Abu Dawud, Tirmidhi, Nasa'i, Ibn Madscha)
Wer krank ist (und wieder gesund wird), wer auf Reisen ist (und zurückkehrt), Frauen mit Entschuldigungen wie Menstruation oder Wochenbett (nach Ablauf dieser Zeit), sowie schwangere und stillende Frauen (nach der Stillzeit) müssen die versäumten Fastentage nachholen.
Allah der Erhabene sagt in Sure al-Baqara, Vers 184: „Das vorgeschriebene Fasten ist nur an einer bestimmten Anzahl von Tagen zu erfüllen. Wer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll an anderen Tagen fasten.“ Imam al-Bukhari erklärt im Kapitel „Ayyaman Ma'dudat“ (Bestimmte Tage): „Wenn eine stillende oder schwangere Frau befürchtet, dass ihr selbst oder ihrem Kind Schaden entsteht, dürfen beide das Fasten brechen und es später nachholen.“
Wenn eine schwangere oder stillende Frau jedoch in der Lage ist zu fasten, ist es besser, das Fasten einzuhalten. Allah der Erhabene sagt: „Wenn ihr es wisst, ist es besser für euch zu fasten.“ (Sure al-Baqara, Vers 184).
Daher ist es für schwangere oder stillende Frauen besser, das Fasten zur vorgeschriebenen Zeit einzuhalten, wenn sie dazu in der Lage sind. Sollte das Fasten jedoch für sie selbst oder ihr Kind schädlich sein und dies von vertrauenswürdigen und kompetenten Ärzten bestätigt werden, erlaubt die Scharia, das Fasten zu unterbrechen.
Hasan AMANKUL
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