Gebetszeiten
Sonstigesde

Erlaubt der Islam Organtransplantationen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Manche Krankheiten können dazu führen, dass ein Organ im menschlichen Körper seine Funktion einstellt und ersetzt werden muss. Unter Organtransplantation versteht man das Übertragen von Organen (oder Teilen davon) oder Geweben (oder Teilen davon) an eine andere Stelle im Körper oder in einen anderen Körper. Heutzutage werden Organe wie Niere, Leber, Herz, Lunge und Bauchspeicheldrüse transplantiert.

Der Gesandte Allahs (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein) sagte: „O Diener Allahs, sucht Heilung, wenn ihr krank seid! Denn Allah, der Erhabene, hat für jede Krankheit auch ein Heilmittel erschaffen. Krankheiten ohne Heilmittel sind nur der Tod und das Alter.“ (Ahmad)

Das ägyptische Fatwa-Zentrum, die Fiqh-Akademie der Organisation für Islamische Zusammenarbeit und das Ministerium für religiöse Angelegenheiten in Kuwait haben zu diesem Thema ein Rechtsgutachten (Fatwa) erlassen. Darin heißt es: „Die Transplantation von Organen ist sowohl von lebenden als auch von verstorbenen Personen erlaubt. Für die Transplantation von Organen eines verstorbenen Spenders müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Ein qualifizierter Facharzt muss bestätigen, dass die Transplantation die einzige Behandlungsmöglichkeit für den Patienten ist; 2. Die Ärzte müssen überzeugt sein, dass nur eine Transplantation dem Patienten helfen kann; 3. Der Spender muss zu Lebzeiten der Entnahme seiner Organe nach dem Tod zugestimmt haben; 4. Der Organspender muss medizinisch und religiös für tot erklärt worden sein; 5. Der Handel mit Spenderorganen ist verboten; 6. Der Patient muss der Transplantation zustimmen.

Für die Transplantation von Organen eines lebenden Spenders müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1. Qualifizierte Ärzte müssen bestätigen, dass die Entnahme des Organs die Gesundheit des Spenders nicht gefährdet; 2. Die Entnahme eines bestimmten Organs darf das Leben des Spenders in keiner Weise bedrohen; 3. Organe dürfen nicht als Handelsware betrachtet werden und es darf kein finanzieller Gewinn daraus erzielt werden.“

Auch der Gelehrtenrat der Geistlichen Verwaltung der Muslime Kasachstans hat im Jahr 2015 eine entsprechende Fatwa zu diesem Thema erlassen.

Hasan AMANKUL

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.