AntwortEditorialShejire Editorial
Werkzeuge, Maschinen und Materialien, die für die Ausübung eines Handwerks oder Berufs notwendig sind, zählen zu den Grundbedürfnissen. Daher muss für diese keine Zakat entrichtet werden. Werden jedoch Werkzeuge, Materialien und Maschinen nicht für den eigenen Beruf, sondern zum Handel hergestellt oder gekauft und verkauft, so ist für diese Zakat zu entrichten. (Zeylaî, Tebyîn, 1/253; el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/172)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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