Im Koran wird erwähnt, dass auch die Propheten vor Muhammad (s.a.s.) zur Verrichtung des Gebets verpflichtet waren. (el-Bakara, 2/83; Yûnus, 10/87; Hûd, 11/87; İbrâhim, 14/37, 40; Meryem, 19/30-31, 54-55; Tâhâ, 20/14; el-Enbiyâ, 21/72-73; Lokmân, 31/17)
Aus den Koranversen geht hervor, dass das Gebet nicht nur der Gemeinschaft des Propheten Muhammad (s.a.s.) vorbehalten war, sondern auch in früheren Gemeinschaften existierte. Ebenso wird berichtet, dass grundlegende Elemente wie das Stehen (Qiyam), die Verbeugung (Ruku) und die Niederwerfung (Sujud) auch im Gebet der früheren Gemeinschaften vorhanden waren, jedoch gibt es keine detaillierten Erklärungen zur Ausführung des Gebets.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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