Von Gemeinden, Vereinen oder Stiftungen zubereitete und angebotene Iftar-Mahlzeiten gelten nicht als Zakat. Denn unter denjenigen, die das Iftar-Essen erhalten, befinden sich viele Personen, denen Zakat nicht gegeben werden darf. Wenn jedoch die zubereiteten Speisen mit der Absicht der Zakat an Bedürftige verteilt werden, gilt dies als Zakat.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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