AntwortEditorialShejire Editorial
Wasser, das beim Abdest oder bei der Ganzkörperwaschung (Ghusl) verwendet wurde, wird als „mâ-i musta’mel“ (benutztes Wasser) bezeichnet. Auch wenn dieses „benutzte Wasser“ die Eigenschaft verliert, rituelle Unreinheit (hades) zu beseitigen, gilt es nicht als unrein (nedschess). Daher verunreinigt solches Wasser die Stelle, auf die es trifft, nicht. (Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/16)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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