Im Islam sind die gottesdienstlichen Handlungen von Allah und Seinem Gesandten festgelegt worden. Weder im Koran noch in der Sunna wird ein spezielles Gebet namens „Kul hakkı-Gebet“ erwähnt. Um sich von einer Schuld gegenüber einem Mitmenschen zu befreien, muss man dem Betroffenen sein Recht zurückgeben und sich mit ihm versöhnen. Für das begangene Unrecht sollte man zudem zu Allah umkehren (Tauba).
Bezüglich des Rechts des Mitmenschen sagte der Prophet Muhammad (s.a.s.): „Wer seinem (religiösen) Bruder in Bezug auf Ehre oder in irgendeiner anderen Angelegenheit Unrecht getan hat, soll sich noch heute mit ihm versöhnen, bevor ein Tag kommt, an dem weder Gold noch Silber nützen werden. (Andernfalls) werden, wenn er gute Taten hat, diese im Ausmaß des begangenen Unrechts genommen und dem Geschädigten gegeben. Hat er keine guten Taten mehr, werden die Sünden des Geschädigten genommen und ihm auferlegt.“ (Buhârî, Mezâlim, 10 [2449]; Rikâk, 48 [6534])
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.