Zakat kann zu jeder Zeit im Jahr gegeben werden. Wie bei den Gottesdiensten Fasten und Hadsch wird auch für die Bedingung, dass über das Mindestvermögen (Nisab) ein Jahr vergangen sein muss, das Mondjahr zugrunde gelegt. Die Zakat muss ab dem Zeitpunkt, an dem sie verpflichtend wird, entrichtet werden. Es ist nicht notwendig, dafür einen bestimmten Monat des Mondjahres oder den Ramadan abzuwarten. Wer zur Abgabe der Zakat verpflichtet ist, sollte sie so bald wie möglich nach Eintritt der Verpflichtung zahlen. Denn Zakat ist eine religiöse Schuld, und eine Schuld sollte so schnell wie möglich beglichen werden. (Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 2/271-272)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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