Gebetszeiten
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Gibt es einen Einwand dagegen, im Zustand der Dschunub zu schlafen, zu essen oder zu trinken?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Eine Person im Zustand der Dschunub kann keine gottesdienstlichen Handlungen wie das Gebet verrichten oder den Koran rezitieren. Daher sollte sie sich so bald wie möglich durch die Ganzkörperwaschung (Ghusl) von diesem Zustand befreien, der sie an der Ausübung ihrer religiösen Pflichten hindert. Wenn jedoch jemand, der sich waschen muss, in einer Notsituation ist und dadurch nicht das Gebet versäumt, kann er nach der Reinigung des Schambereichs durch die rituelle Waschung (Wudu) oder indem er nur Hände und Mund wäscht, schlafen, essen, trinken oder anderen Tätigkeiten nachgehen. (Buhârî, Gusül, 27 [288]; Muslim, Hayız, 21-24 [305-306]) Denn der Zustand der Dschunub ist kein Hindernis für Tätigkeiten, die keine rituelle Reinheit erfordern. So hat der Prophet (s.a.s.) auch erklärt, dass ein Gläubiger durch den Zustand der Dschunub nicht unrein (im materiellen Sinne) wird. (Buhârî, Gusül, 23 [283]; Muslim, Hayız, 116 [372])

Es gilt jedoch als verboten (haram), wenn jemand das Waschen so lange hinauszögert, dass er das Gebet verpasst, und es wird als verpönt (makruh) angesehen, im Zustand der Dschunub zu essen oder zu trinken, ohne vorher Hände und Mund zu waschen. Daher sollte man, sofern kein zwingender Grund vorliegt, sofort die Ganzkörperwaschung vollziehen und sich schnellstmöglich reinigen.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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