In einigen Fiqh-Quellen wird es als leicht verpönt (tenzihen mekruh) angesehen, während der Menstruation, im Wochenbett oder im Zustand der rituellen Unreinheit ohne vorherige Ganzkörperwaschung (Ghusl) Haare und Nägel zu schneiden sowie die Achsel- und Schamhaare zu entfernen. (el-Fetâva’l-Hindiyye, 5/358) Allerdings gibt es hierfür keinen stichhaltigen Beweis. In anderen Fiqh-Quellen hingegen wird darauf hingewiesen, dass diese Einschätzung nicht angemessen ist. (Büceyrimî, Tuhfe, 1/256; Dimyâtî, Hâşiye, 1/77-85)
Daher ist es für Frauen während der Menstruation, im Wochenbett oder im Zustand der rituellen Unreinheit nicht problematisch, ohne vorherige Ganzkörperwaschung Haare und Nägel zu schneiden oder die Achsel- und Schamhaare zu entfernen.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.