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Gibt es einen Hadith über das Verkünden des Monats Ramadan?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Der Ramadan ist für die muslimische Gemeinschaft ein sehnlich erwarteter und ehrwürdiger Monat, von dem man sich nur schwer verabschiedet. Besonders der Beginn des Monats ist von großer Bedeutung. Deshalb bemühen sich viele, den Beginn möglichst früh zu verkünden. Allerdings wissen die meisten nicht, wie zuverlässig und korrekt solche Mitteilungen sind. In den letzten Jahren hat sich die Verbreitung eines sogenannten „Hadiths“ eingebürgert: „Wer den Beginn des Ramadan ankündigt, für den ist das Höllenfeuer verboten.“ Doch dies ist kein Hadith, sondern eine Falschbehauptung über den Gesandten Allahs. Das lässt sich anhand folgender Punkte belegen.

Erstens: Eine solche Aussage ist in keiner Hadith-Sammlung überliefert, und es gibt keine Isnad (Überliefererkette) bis zum Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم). In der Hadithwissenschaft gilt: „Jeder Hadith muss eine Isnad haben.“ Eine Aussage ohne Isnad als Hadith zu bezeichnen, ist falsch. Deshalb sagte einer der großen Muhaddithen, Abdullah ibn Mubarak (möge Allah ihm barmherzig sein): „Die Isnad ist Teil der Religion. Ohne Isnad kann jeder sagen, was er will.“

Zweitens: Der Beginn des Ramadan wird durch die Sichtung der Neumondsichel festgestellt. In den meisten muslimischen Ländern wird der neue Monat auf diese Weise bestimmt. Daher ist es grundsätzlich nicht korrekt, das genaue Datum im Voraus zu nennen, ohne die Mondsichel gesehen zu haben. In Ländern wie Russland, der Türkei und Zentralasien wird der Beginn der Hijri-Monate jedoch auf Grundlage internationaler astronomischer Institute im Voraus festgelegt. In solchen Fällen sollte sich jeder an die Bekanntmachung (Fatwa) der jeweiligen religiösen Behörde seines Landes halten.

Drittens: Es entspricht nicht den Prinzipien der Scharia, dass jemand allein durch das Verkünden des Ramadanbeginns vom Höllenfeuer befreit wird. Der Eintritt ins Paradies oder die Rettung vor der Hölle hängt nicht von solchen Taten ab, sondern davon, die von der Scharia vorgeschriebenen Pflichten zu erfüllen.

Imam Jalaluddin Suyuti (möge Allah ihm barmherzig sein) zitiert in seinem Werk über die Hadithwissenschaft den Hadithgelehrten Ibn al-Jawzi: „Wenn du einen Hadith siehst, der dem Verstand widerspricht, nicht mit authentischen Texten übereinstimmt oder den Hauptquellen widerspricht, dann wisse, dass er erfunden ist.“ Und Suyuti erklärt weiter: „Mit ‚Hauptquellen widersprechen‘ sind Hadithe gemeint, die nicht in den Musnad oder bekannten Hadithsammlungen enthalten sind“ (Tadrib ar-Rawi, 1/327).

Dem Propheten (صلى الله عليه وسلم) wissentlich oder unwissentlich falsche Aussagen zu unterstellen, ist eine große Sünde. Wer solche „Hadithe“ verbreitet, könnte dadurch selbst ins Höllenfeuer geraten. Denn der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte:

„Wer absichtlich eine Lüge über mich verbreitet, der soll sich seinen Platz im Höllenfeuer bereiten.“

(Bukhari, Tirmidhi)

In einem weiteren Hadith heißt es:

„Wer in meinem Namen einen Hadith überliefert, von dem er glaubt, dass er falsch ist, der gehört zu den Lügnern.“

(Muslim). Die Gelehrten haben davor gewarnt, falsche Hadithe zu erzählen oder zu verbreiten. Wer dies getan hat, sollte aufrichtig bereuen und Allah um Vergebung bitten.

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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