Nach der bevorzugten Meinung in der hanafitischen Rechtsschule ist es verpönt (makruh tanzihan), zwischen der Sunna und der Pflicht eines Pflichtgebets ohne Notwendigkeit zu sprechen oder etwas zu essen oder zu trinken, also eine Handlung zu begehen, die dem Gebet widerspricht, da dies den Lohn des Gebets verringert (Ibn Nüceym, el-Bahr, 2/53; Tahtâvî, Hâşiye, 313).
Es ist jedoch unbedenklich, zwischen der Sunna und der Pflicht eines Gebets Tasbih, Dhikr oder die Rezitation des Korans zu verrichten oder, wenn die Sunna zu Hause verrichtet wurde, die Zeit bis zum Betreten der Moschee zu verbringen, da dies nicht als Unterbrechung (Fasila) gilt.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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