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Gibt es "Geister"?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Neben den Menschen existiert auf der Erde auch die Welt der Dschinn. Sie sind – wie die Menschen – von Allah dazu erschaffen, Ihm zu dienen. Dschinn wurden aus Feuer erschaffen und besitzen die Fähigkeit, verschiedene Gestalten und Erscheinungsformen anzunehmen. Unter ihnen gibt es Muslime, Ungläubige, Gehorsame und Sündhafte. Manche essen, trinken, heiraten und haben Nachkommen, während andere weder essen noch trinken. Die Existenz der Dschinn ist durch den Koran, die Sunna und den Konsens der Gelehrten bestätigt. Es ist verpflichtend, an ihre Existenz zu glauben.

Allah sagt im Koran über die Dschinn:

«Ich habe die Dschinn und die Menschen nur erschaffen, damit sie Mir dienen.» [1]

«Er erschuf den Menschen (Adam) aus trockenem Ton wie Töpferware. Die Dschinn aber erschuf Er aus dem Feuer der heißen Luft.» [2]

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: „Die Engel wurden aus Licht erschaffen, die Dschinn aus loderndem Feuer, und Adam wurde aus Erde erschaffen.“ [3]

Wie bereits erwähnt, können Dschinn in verschiedenen Gestalten erscheinen. Daher ist es möglich, dass das, was manche als „Hausgeist“, „Geist“ oder „Seele eines Verstorbenen“ wahrnehmen, in Wirklichkeit ein von Allah erschaffenes Dschinnwesen ist.

Wer Dschinn oder Erscheinungen in unterschiedlichen Formen sieht, sollte Allah um Schutz bitten und keine Angst vor ihnen haben. Denn sie können niemandem ohne Allahs Willen schaden.

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte:

„Die Dschinn existieren nicht (das heißt: sie können von sich aus niemandem schaden).“ [4]

Ibn al-Athir erklärt im Werk „an-Nihaya“: „Wenn die Araber berichteten, dass ihnen in der Wüste Dschinn in verschiedenen Gestalten erschienen und sie in die Irre führten, antwortete der Gesandte Allahs: ‚Die Dschinn existieren nicht.‘ Damit leugnete er nicht ihre Existenz an sich, sondern meinte, dass sie niemanden in die Irre führen können und dass sie als Erscheinungen wahrgenommen werden.“ [5] In einem weiteren Hadith heißt es:

إذا تغولت الغيلان فنادوا بالأذان

„Wenn einem von euch ein Dschinn oder Dämon als Erscheinung begegnet, soll er den Gebetsruf (Adhan) aussprechen.“ [6] Das bedeutet, dass man sich durch das Aussprechen des Adhan und das Gedenken an Allah vor ihrem Übel schützen soll.

Zusammenfassend: Die Erscheinungen, die Menschen als Geister wahrnehmen, sind in Wirklichkeit Dschinn, die in verschiedenen Gestalten erscheinen. Es besteht kein Grund, sich vor ihnen zu fürchten. Allerdings sollte man bedenken, dass die meisten Bilder und Videos, die in sozialen Netzwerken und auf Webseiten kursieren, bearbeitet sind. Selbst wenn es echte Fälle gibt, besteht der Schutz – wie vom Propheten (صلى الله عليه وسلم) gelehrt – darin, die im Koran und in der Sunna überlieferten Bittgebete zu sprechen und sich selbst damit zu schützen.

Abteilung für Scharia und Fatwa

  • [1] Sure adh-Dhariyat, Vers 56.

  • [2] Sure ar-Rahman, Verse 14-15.

  • [3] Überliefert von Imam Muslim.

  • [4] Überliefert von Imam Abu Dawud.

  • [5] Ibn al-Athir, Werk an-Nihaya.

  • [6] Überliefert von Imam Ahmad.

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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