Eine der Gruppen, denen Zakat gegeben werden darf, sind die Armen. (et-Tevbe, 9/60) Eine Person kann ihre Zakat entweder in Form des eigenen Vermögens oder als Gegenwert in anderen Gütern oder als Bargeld geben. Dementsprechend können bedürftigen Personen, die die Voraussetzungen für den Erhalt von Zakat erfüllen, auch die für die Heirat benötigten Gegenstände als Zakat gegeben werden. Die Beschneidungskosten für Kinder, deren Vormund arm ist, können ebenfalls mit der Absicht der Zakat übernommen werden. Es ist jedoch vorzuziehen, die Zakat direkt an die Bedürftigen zu geben und ihnen die Möglichkeit zu lassen, selbst darüber zu verfügen.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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