Das Freitagsgebet ist für männliche Muslime, die zurechnungsfähig, im Erwachsenenalter, gesund, frei und ansässig (also keine Reisenden) sind, verpflichtend (fard). Frauen, Personen mit eingeschränkter Freiheit, Reisende und diejenigen, die aus triftigen Gründen nicht an der Gemeinschaft teilnehmen können, sind nicht zum Freitagsgebet verpflichtet. Wenn Frauen jedoch am Freitagsgebet teilnehmen, ist ihr Gebet gültig und sie müssen das Mittagsgebet (zuhr) nicht zusätzlich verrichten.
Der Prophet Muhammad (s.a.s.) sagte: „Das gemeinschaftliche Freitagsgebet ist für jeden Muslim verpflichtend, außer für Sklaven, Frauen, Kinder und Kranke.“ (Abu Dawud, Salat, 214 [1067]). Von der Zeit des Propheten bis heute sind sich alle Gelehrten einig, dass das Freitagsgebet für Frauen nicht verpflichtend ist. (Ibn al-Humam, Fath al-Qadir, 2/62; Nawawi, al-Majmu‘, 4/483-484; Ibn Qudama, al-Mughni, 2/250)
Dass das Freitagsgebet für Frauen nicht verpflichtend ist, stellt keinen Nachteil, sondern eine Erleichterung für sie dar. Wenn sie möchten, können sie ohne religiöse Bedenken in die Moschee gehen und das Freitagsgebet in Gemeinschaft verrichten. Es kann ihnen sogar empfohlen werden, regelmäßig am Freitagsgebet teilzunehmen, um von der Predigt und den Ansprachen zu profitieren.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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