Die Predigt (Chutba) ist eine der Bedingungen für die Gültigkeit des Freitagsgebets. Ein Freitagsgebet, das ohne die Predigt verrichtet wird, ist nicht gültig. Daher muss während der Predigt mindestens ein Mann anwesend sein. Allerdings ist es keine Voraussetzung, die Predigt zu erreichen und ihr zuzuhören, um das Freitagsgebet verrichten zu können. Demnach ist das Freitagsgebet einer Person, die aus einem triftigen Grund die Predigt nicht erreicht oder sie nicht hört, gültig. Wer die Predigt nicht mitbekommt und erst zur zweiten Gebetseinheit (Rak'a) des Freitagsgebets kommt, vervollständigt das Gebet, indem er nach dem Friedensgruß (Salam) des Imams aufsteht und eine weitere Rak'a betet. (Ibnü’l-Hümâm, Fethu’l-kadîr, 2/65-66)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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