Gebetszeiten
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Ist das Gebet gültig, wenn jemand nach dem letzten Sitzen das Gebet verlässt, ohne den Friedensgruß zu sprechen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach Imam Abu Hanifa muss die betende Person das Gebet am Ende durch eine eigene, bewusste Handlung verlassen. Nach Imam Abu Yusuf und Muhammad hingegen gilt das Gebet hinsichtlich seiner Säulen als vollständig, sobald man im letzten Sitzen so lange verweilt hat, wie es dauert, den Taschahhud (Tahiyyat) zu sprechen. Auch wenn diese Person den Friedensgruß nicht spricht oder keine absichtliche, dem Gebet widersprechende Handlung begeht, ist ihr Gebet zwar gültig, aber eine Pflicht (wajib) wurde ausgelassen.

Diese Meinungsverschiedenheit hat einige rechtliche Konsequenzen. Demnach ist das Gebet nach allen drei Imamen gültig, wenn jemand nach dem letzten Sitzen, nachdem er so lange verweilt hat, wie es dauert, den Taschahhud zu sprechen, absichtlich eine dem Gebet widersprechende Handlung begeht, zum Beispiel einen Gruß erwidert, jemandem nach dem Niesen „viel Glück“ oder „yarhamukallah“ sagt oder einfach weggeht. (Merghinani, al-Hidaya, 1/60-61; Zayla'i, Tabyin, 1/104; Bilmen, Ilmihal, 118) Wenn jedoch nach dem Sitzen in der erforderlichen Zeit das Gebet aus einem ungewollten Grund ungültig wird, ist es nach Imam Abu Yusuf und Muhammad gültig, nach Imam Abu Hanifa jedoch nicht. Ebenso ist das Gebet nach Imam Abu Yusuf und Imam Muhammad gültig, wenn nach dem letzten Sitzen, nachdem man so lange verweilt hat, wie es dauert, den Taschahhud zu sprechen, die Gebetszeit endet, bevor man das Gebet absichtlich verlässt. Nach Imam Abu Hanifa ist es in diesem Fall ungültig. (Kasani, Bada'i, 1/127; Ibn al-Humam, Fath al-Qadir, 1/386)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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