Der Gesandte Allahs (Алланың оған салауаты мен сәлемі болсын) hat das Schneiden der Nägel als eine der fünf Sunna-Handlungen im Zusammenhang mit der Reinheit hervorgehoben.
Unser Prophet (Алланың оған салауаты мен сәлемі болсын) sagte dazu:
خَمْسٌ مِنَ الْفِطْرَةِ الْخِتَانُ، وَالاِسْتِحْدَادُ، وَتَقْلِيمُ الأَظْفَارِ، وَنَتْفُ الإِبِطِ، وَقَصُّ الشَّارِبِ
„Fünf Dinge gehören zur natürlichen Veranlagung des Menschen: die Beschneidung, das Entfernen der Schamhaare, das Kürzen des Schnurrbarts, das Schneiden der Nägel und das Auszupfen der Achselhaare“ [1].
Es ist jedoch nicht erlaubt, die Nägel länger als vierzig Tage wachsen zu lassen. In einer Überlieferung von Anas ibn Malik, einem Gefährten, heißt es:
وُقِّتَ لنا في قصِّ الشَّارِبِ، وتقليمِ الأظفارِ، ونتْفِ الإبْط، وحَلْقِ العانةِ: أنْ لا تُترَكَ أكثرَ مِن أربعينَ
„Uns wurde vorgeschrieben, das Kürzen des Schnurrbarts, das Schneiden der Nägel, das Auszupfen der Achselhaare und das Rasieren der Schamhaare nicht länger als vierzig Tage aufzuschieben“ [2].
Im Buch Raddu al-Muhtar heißt es: „Das Beste ist es, die Nägel, den Schnurrbart, die Schamhaare zu schneiden und den Körper wöchentlich zu reinigen. Andernfalls sollten diese Handlungen spätestens alle fünfzehn Tage erfolgen. Es länger als vierzig Tage hinauszuzögern ist eine Sünde“ [3]. Dementsprechend ist es empfehlenswert (mustahabb), die Nägel wöchentlich zu schneiden. Sie länger als vierzig Tage wachsen zu lassen, gilt als stark verpönt (makruh tahrimi), also als Sünde.
[1] Buchari, Nr. 5801. Muslim, Nr. 257.
[2] Muslim, Nr. 4422, 1/222.
[3] Raddu al-Muhtar, 3/66.
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