In der Antike wurden in Griechenland und Rom Sklaven und Verbrecher durch bestimmte Tätowierungen gekennzeichnet. In Asien, Afrika und Amerika war es bei verschiedenen Völkern und Stämmen üblich, den Körper mit unterschiedlichen Mustern und Bildern zu verzieren. Heutzutage ist das Tätowieren – das Einbringen von Schriftzügen oder Bildern mit Nadeln unter die Haut – besonders bei jungen Menschen weit verbreitet.
Eine Tätowierung ist eine Zeichnung oder Schrift auf dem menschlichen Körper, die durch das Einbringen von Farbstoffen unter die Haut entsteht. Im Islam ist das Tätowieren des Körpers verboten. Denn in einem Hadith, überliefert von Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein), heißt es:
„Der Prophet (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein) hat diejenigen verflucht, die sich selbst oder anderen das Haar verlängern, sowie diejenigen, die sich selbst oder anderen Tätowierungen machen.“
(Bukhari, Muslim).
Außerdem haben wissenschaftliche Studien heute eindeutig bewiesen, dass Tätowierungen erhebliche gesundheitliche Risiken bergen. Beispielsweise kann eine nicht sterile Nadel oder ein unhygienisches Tattoostudio zu verschiedenen Infektionskrankheiten führen.
Zweitens enthalten die verwendeten Farben oft Blei, Arsen und andere giftige Stoffe, die zu gefährlichen Krebserkrankungen führen können. Schädliche Farbstoffe können sogar das menschliche Erbgut allmählich schädigen. Menschen mit Tätowierungen erkranken häufiger an Hautkrebs, Ekzemen und Allergien.
Daher widerspricht das Tätowieren nicht nur unserer nationalen Identität und Weltanschauung, sondern stellt auch eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit dar. Nach der Scharia ist jeder vernunftbegabte Mensch verpflichtet, verantwortungsvoll mit seinem Körper und seiner Gesundheit umzugehen.
Nach Ansicht einiger Gelehrter ist das Anbringen von Schriftzügen oder Bildern auf der Haut nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Das Muster oder Bild darf nicht dauerhaft in die Haut eindringen, sondern muss mit der Zeit wieder entfernt werden können;
Die Schrift darf das Eindringen von Wasser auf die Haut nicht behindern;
Es dürfen keine unanständigen Schriftzüge oder Bilder verwendet werden;
Es dürfen keine Symbole oder Parolen von irreführenden Ideologien oder Gruppen dargestellt werden;
Es dürfen keine Abbildungen von Lebewesen enthalten sein;
Die Namen Allahs oder Koranverse dürfen nicht auf den Körper geschrieben werden;
Die Schrift darf nicht auf die Schamregionen aufgetragen werden (Fatawa Shar'iyya, Scheich Ahmad Sharif an-Nasahan).
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