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Ist das Tragen eines Bibermantels erlaubt?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Alles auf der Erde wurde erschaffen, damit der Mensch ein angenehmes Leben führen kann. Das ist eine Gnade und ein Geschenk Gottes an seine Diener. Seit seiner Geburt nutzt der Mensch diese Gaben.

Zu den unzähligen Gaben, die der Schöpfer für die Menschheit erschaffen hat, gehören auch die Tiere. Der Mensch isst ihr Fleisch, trinkt ihre Milch und nutzt ihre Häute und Wolle.

Dazu heißt es im Koran: „Wahrlich, im Vieh habt ihr eine Lehre. Wir geben euch zu trinken von dem, was in ihren Leibern ist. Und ihr habt viele Vorteile von ihnen, und von ihrem Fleisch esst ihr. Und auf ihnen und auf Schiffen werdet ihr getragen.“ („Al-Mu'minun“, 21-22)

Auch wenn heute synthetische Materialien und Kunstpelze weit verbreitet sind, gibt es immer noch eine große Nachfrage nach natürlichem Pelz und Wolle. Im Winter tragen sowohl junge Frauen als auch ältere Damen gerne einen Bibermantel. Er ist besonders beliebt, weil er im strengen Winter warm hält und leicht ist. Außerdem legen viele Wert auf ein schönes und modernes Aussehen. Ein schöner Pelzmantel unterstreicht das Erscheinungsbild und hebt die Stimmung. In diesem Zusammenhang erinnert man sich an das Sprichwort: „Kleider machen Leute.“

Allerdings ist nach der Scharia entscheidend, von welchem Tier das Fell stammt. Aus Sicht der Nutzung kann man Felle in drei Kategorien einteilen:

  1. Das Fell von Tieren, deren Fleisch gegessen werden darf und die nach islamischem Recht geschlachtet wurden. Zum Beispiel Schaf, Ziege, Rind, Kamel, Kaninchen und andere erlaubte Tiere. Ihr Fell gilt auch ohne spezielle Behandlung als rein.

  2. Das Fell von Tieren, deren Fleisch zwar gegessen werden darf, die aber nicht nach islamischem Recht geschlachtet wurden, sowie von Aas, nicht erlaubten Tieren und Raubtieren. Dazu zählen Hund, Wolf, Bär, Fuchs, Biber, Nerz und andere unreine Tiere. Diese Felle gelten als unrein (najis) und dürfen im rohen Zustand nicht verwendet werden. Nach dem Gerben ist ihre Nutzung jedoch erlaubt.

  3. Felle, die grundsätzlich nicht verwendet werden dürfen, wie das Schweinefell. Es ist eindeutig haram.

Nach unserer Rechtsschule ist das Fleisch des Bibers haram, da er zu den Nagetieren gehört. Der Biber frisst Pflanzen, Pappel-, Birken- und Schilfblätter, aber auch Insekten. Daher kann er auch als Raubtier betrachtet werden. Außerdem gilt der Biber als ekelhaftes und unangenehmes Tier.

Im Koran heißt es: „(Allah) erlaubt ihnen die guten Dinge und verbietet ihnen die schlechten.“ („Al-A'raf“, 157)

Das Fell des Bibers wird jedoch durch das Gerben gereinigt. Nach der Scharia gilt jedes gegerbte Fell – außer dem des Schweins – als rein. Kleidung aus solchem gegerbten Fell darf beim Gebet getragen werden, und auch das Benutzen von daraus hergestellten Gefäßen ist erlaubt („Hidaya“, 1/328).

In den Hadithen wird jedoch berichtet, dass der Prophet (صلى الله عليه وسلم) das Töten von Wildtieren aus Grausamkeit verboten (Muslim), die Nutzung ihrer Felle untersagt (Abu Dawud, Tirmidhi, Nasa'i) und einige gelehrte Gefährten selbst nach dem Gerben die Nutzung solcher Felle und das Tragen daraus gefertigter Kleidung nicht mochten (Tirmidhi). Imam Muhammad (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte jedoch: „Es ist nicht schlimm, einen Bibermantel zu tragen. Aber es ist nicht gut, ihn aus Prahlerei oder um Aufmerksamkeit zu erregen zu tragen.“ („Fatawa Hindiyya, 5/384“).

Hasan Amankul,

„Munara“-Zeitung, Nr. 17, 2020

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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