Gebetszeiten
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Ist das Wischen (Masḥ) über Stiefel oder Boots erlaubt?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Stiefel, Boots, Halbstiefel usw., die die Füße einschließlich der Knöchel wie die Lederstrümpfe (Mest) bedecken, gelten als Mest. Dementsprechend kann jemand, der sie im Zustand der rituellen Reinheit (Wudu) angezogen hat, über die Stiefel oder Boots wischen und darin beten, ohne sie ausziehen zu müssen. Befindet sich jedoch auf oder unter den Boots oder Stiefeln eine Unreinheit, die das Gebet ungültig macht, muss diese entfernt werden. (Merğînânî, el-Hidâye, 1/32; Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/24)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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