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Ist die Verwendung von Bitcoin-Kryptowährung halal?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach dem Beschluss des Gelehrtenrates der Geistlichen Verwaltung der Muslime Kasachstans ist die Verwendung von Bitcoin-Kryptowährung verboten. Dafür werden folgende Begründungen angeführt:

  • Erstens: Nach der Scharia muss Geld von einem Staat ausgegeben werden und unter dessen Garantie und Schutz stehen, damit es als Zahlungsmittel gilt.

Bitcoin erfüllt keine der Eigenschaften einer nationalen Währung. Denn es handelt sich um eine virtuelle, dezentralisierte Währung, die weder durch staatliche Organe garantiert noch durch Finanzgesetze geschützt ist, keinen realen Gegenwert hat und jederzeit starken Kursschwankungen unterliegen kann, wodurch Menschen Schaden erleiden können. Abu Ali Hasan at-Tausi sagte: „Über Jahrhunderte hinweg war das Recht zur Geldherausgabe ausschließlich dem Herrscher vorbehalten“ (Sairu al-muluk, S. 233).

  • Zweitens: Die Prozesse rund um Bitcoin laufen meist anonym ab. Das kann zu Betrug und Täuschung führen, die nach der Scharia verboten sind.

Allah der Erhabene sagt im Koran: „O ihr, die ihr glaubt! Verschlingt nicht gegenseitig euer Vermögen auf unrechtmäßige Weise, sondern nur durch Handel, den ihr einvernehmlich miteinander abschließt.“ (Sure an-Nisa, Vers 29).

Der Prophet (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein) hat den Handel mit Unsicherheit (Gharar) verboten (Überliefert von Muslim).

  • Drittens: Bitcoin entzieht sich als Währung oder Ware der Kontrolle verantwortlicher Instanzen. Das kann negative Auswirkungen auf die Binnenwirtschaft eines Landes haben und zur Destabilisierung der Gesellschaft führen.

Der Prophet (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein) sagte: „Weder sich selbst noch anderen darf Schaden zugefügt werden.“ (Überliefert von Ahmad).

Auch große Organisationen wie das Fatwa-Komitee Ägyptens und der Eurasische Rat für Fatwa-Erteilung haben die Nutzung von Bitcoin-Kryptowährung verboten.

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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