Gebetszeiten
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Ist eine Person, die das Gebet nicht verrichtet, sündig?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Das Gebet (Salat) ist die zweite der fünf Säulen des Islam. In einem Hadith, überliefert von Ibn Umar, sagte unser Prophet (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein): „Der Islam ist auf fünf Dingen aufgebaut: Das Bekenntnis, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Muhammad Sein Gesandter ist, das Verrichten des Gebets, das Geben der Zakat, die Pilgerfahrt für den, der dazu in der Lage ist, und das Fasten im Monat Ramadan.“

Das bedeutet: Nach dem Glaubensbekenntnis ist die erste gottesdienstliche Pflicht, die unserem Propheten (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein) auferlegt wurde, das Gebet. Außerdem ist das Gebet die erste Handlung, nach der am Jüngsten Tag gefragt wird. In einem Hadith heißt es: „Am Tag der Auferstehung wird als Erstes von den Taten des Menschen das Gebet abgerechnet. Ist das Gebet in Ordnung, so wird er glücklich sein und Erfolg haben. Ist das Gebet nicht in Ordnung, so wird er Kummer und großes Leid erfahren...“ In einem anderen Hadith heißt es: „Das Gebet ist die Säule der Religion. Wer es verrichtet, hat die Religion aufgerichtet. Wer es unterlässt, hat die Religion zerstört.“

Das fünfmalige Gebet am Tag ist für jeden Muslim, der die Pubertät erreicht hat und zurechnungsfähig ist, eine individuelle Pflicht (fard ayn). Das heißt, jeder Muslim ist persönlich verpflichtet, dieses Gebet zu verrichten, und diese Pflicht bleibt bestehen, bis er es erfüllt. Wer diese Pflicht in diesem Leben erfüllt, ist von der Verantwortung entbunden und erhält im Jenseits die Belohnung für seine Gebete. Diese Gebete werden ihm ein Mittel zum Eintritt ins Paradies sein. In einem Hadith heißt es: „Der Schlüssel zum Paradies ist das Gebet. Der Schlüssel zum Gebet ist die rituelle Waschung (Wudu).“ Wer jedoch aus Nachlässigkeit und Faulheit das Gebet vernachlässigt und es nicht verrichtet, begeht eine Sünde.

Zusammenfassend: Für jeden Muslim, Mann oder Frau, der die Pubertät erreicht hat und zurechnungsfähig ist, ist das fünfmalige Gebet am Tag Pflicht. Die erste Handlung, nach der am Tag der Auferstehung gefragt wird, ist das Gebet. Durch das Gebet erlangt der Muslim das Wohlgefallen Allahs, während das Unterlassen des Gebets bedeutet, gegen Allahs Gebot zu handeln und Sünde auf sich zu laden. Möge Allah uns alle zu standhaften und beständigen Betern machen!

Medet QURMASCHULY

„Iman“ Magazin, Nr. 10, 2024

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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