Im Islam ist das Eigentum grundsätzlich persönlich. Dementsprechend ist eine Person, die mit ihrem Vater zusammenlebt, zur Zahlung der Zakat verpflichtet, wenn sie selbst über das zur Zakat verpflichtende Mindestvermögen (Nisab) verfügt. Haben jedoch Vater und Kind ihr Vermögen nicht getrennt, sondern erwirtschaften und verwenden es gemeinsam, so ist diejenige Person zur Zakat verpflichtet, die über das angesparte Vermögen verfügen kann.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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