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Ist eine Person für ihren Ehepartner verantwortlich, wenn dieser das Gebet nicht verrichtet?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach dem Islam ist jeder Mensch für seine eigenen Taten verantwortlich. Für die Taten anderer ist er nicht verantwortlich. Im Koran heißt es: „Keine lasttragende Seele trägt die Last einer anderen. Und wenn eine schwer beladene (Seele) um Hilfe ruft, wird nichts von ihrer Last getragen, selbst wenn es ein naher Verwandter ist.“ (Fâtır, 35/18). Der Islam lehrt, dass jeder Mensch einen eigenen Willen und Entscheidungsfreiheit besitzt und deshalb für seine Handlungen zur Rechenschaft gezogen wird. „Jeder ist für das, was er erworben hat, verpfändet.“ (et-Tûr, 52/21); „Wer auch nur das Gewicht eines Stäubchens Gutes tut, wird es sehen, und wer auch nur das Gewicht eines Stäubchens Böses tut, wird es sehen.“ (ez-Zilzâl, 99/7-8); „Er (Allah) wird nicht für das, was Er tut, zur Rechenschaft gezogen, sie aber werden zur Rechenschaft gezogen.“ (el-Enbiyâ, 21/23) – diese Verse belegen dies. Wenn ein Muslim seine gottesdienstlichen Pflichten nicht erfüllt, wird er dafür vor Allah Rechenschaft ablegen. Die Aufgabe der anderen Muslime ist es, ihm Ratschläge zu geben und ihn zu ermahnen. Grundsätzlich beginnt das Gebieten des Guten (emr-i bi’l-ma’rûf) bei den Nächsten, also der eigenen Familie. Auch dem Propheten (s.a.s.) wurde dies so befohlen. Unser Herr gebot ihm bei der Verkündung: „(Zuerst) warne deine nächsten Verwandten.“ (Schu’arâ, 26/214). In einem Hadith wird ebenfalls betont, dass jeder Muslim für diejenigen verantwortlich ist, die seiner Obhut anvertraut sind (Buhârî, Cum'a, 11 [893]; Muslim, Imâre, 20 [1829]). Ehepartner haben sowohl in materiellen als auch in spirituellen Angelegenheiten Verantwortung füreinander und für ihre Kinder. Diese Verantwortung besteht darin, die religiösen Pflichten zu lehren und dazu anzuhalten. Denn Allah der Erhabene spricht zu Muhammad (s.a.s.): „Befiehl deiner Familie das Gebet und sei selbst standhaft darin. Wir verlangen keinen Unterhalt von dir; vielmehr versorgen Wir dich. Das gute Ende ist für die Gottesfürchtigen.“ (Tâhâ, 20/132). Eine Person sollte ihrem Ehepartner, der das Gebet nicht verrichtet, auf schöne Weise die materiellen und spirituellen Vorteile des Gebets erklären, ihn zur Reue für frühere Nachlässigkeit einladen und versuchen, ihn zum Gebet zu bewegen. Trotz aller gutgemeinten Ratschläge liegt die Verantwortung für das Nichtverrichten des Gebets jedoch allein bei demjenigen, der es unterlässt.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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