AntwortEditorialShejire Editorial
Wenn eine Person zu Lebzeiten verfügt, dass sie von einer bestimmten Person gewaschen, das Totengebet von jemand Bestimmtem geleitet oder sie an einem bestimmten Ort beerdigt werden möchte, so ist diese Verfügung nicht bindend. (vgl. el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/163) Die Angehörigen des Verstorbenen können diesem Wunsch jedoch nachkommen, wenn sie es möchten.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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