Da die Angehörigen des Verstorbenen in Trauer und Kummer sind, wird es als unerwünscht (makruh) angesehen, wenn sie für die zur Beileidsbekundung kommenden Gäste Speisen zubereiten und anbieten, da dies zusätzlichen Aufwand und Stress verursacht. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-Muhtâr, 2/240) Stattdessen ist es Sunna, dass Nachbarn oder Verwandte den Angehörigen des Verstorbenen und den von weither angereisten Gästen Speisen anbieten. (Tirmizî, Cenâiz, 21 [998])
Für das Verteilen von Speisen wie Halva oder Brot durch die Angehörigen des Verstorbenen auf dem Friedhof oder zu Hause gibt es keine religiöse Grundlage. Auch wenn man sagen kann, dass es kein Problem darstellt, solange es nicht als religiöse Pflicht angesehen wird, besteht dennoch die Gefahr, dass solche Bräuche nach kurzer Zeit als religiöse Vorschrift im Zusammenhang mit der Beerdigung verstanden werden. Daher gilt: Wenn solche Speisen als religiöse Verpflichtung verteilt werden, werden sie als Bid’a (unerlaubte Neuerung) und Aberglaube betrachtet.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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