Es ist Sunna, nach den Gebeten, sofern kein triftiger Grund vorliegt, nicht sofort den Platz zu verlassen, sondern noch eine Weile mit Dhikr und Tasbihat fortzufahren. Der Prophet Muhammad (s.a.s.) hat dazu ermutigt, dies nach den Gebeten zu tun, und berichtet, dass die Engel für jemanden weiterhin Bittgebete sprechen, solange er an seinem Gebetsplatz verweilt. (Buhârî, Salât, 87 [477]; Muslim, Mesâcid, 272 [649]) Andererseits hat der Prophet (s.a.s.) empfohlen, nach dem Morgengebet die letzten drei Verse der Sure Haschr und nachts die letzten zwei Verse der Sure Bakara zu rezitieren. (Buhârî, Fezâilü’l-Kur’ân, 10 [5009]; Tirmizî, Fezâilü’l-Kur’ân, 22 [2922]) Abgesehen vom Morgengebet gibt es jedoch keinen speziellen Abschnitt oder eine Sure, die der Prophet (s.a.s.) nach den Gebeten zur Rezitation empfohlen hätte. Dennoch weist der Koran mit den Worten „Und wenn ihr das Gebet vollendet habt, dann gedenkt Allahs im Stehen, Sitzen und auf eurer Seite liegend.“ (an-Nisâ, 4/103) darauf hin, dass es in dieser Angelegenheit eine gewisse Freiheit gibt und dass Dhikr und Tasbihat nicht nur auf das Gebet beschränkt sind. Grundsätzlich ist es bei der Rezitation, dem Dhikr und der Tasbihat außerhalb des Gebets üblich, dass jeder dies für sich selbst tut. So war auch die Praxis zur Zeit des Propheten (s.a.s.). Später jedoch wurde es in einigen Ländern üblich, dass das Tasbihat gemeinschaftlich unter der Leitung des Muezzins durchgeführt und ein Abschnitt („Aschır“) rezitiert wird, und diese Praxis hat sich bis heute erhalten.
Dementsprechend gibt es zwar keine Überlieferung darüber, nach dem Nachmittagsgebet einen Abschnitt zu rezitieren, aber im Lichte der oben genannten Verse und Hadithe kann gesagt werden, dass das Rezitieren des Korans nicht bedenklich ist, solange man nicht glaubt, dass dies von der Religion verpflichtend gemacht wurde.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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