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Ist es eine Bid'a, zum Freitag zu gratulieren?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Wenn gläubige Muslime einander zum Freitag gratulieren und sich gegenseitig Gesundheit und Wohl wünschen, ist das erlaubt (mubah). Dafür gibt es weder Lohn noch Sünde. Denn das Beglückwünschen zum Freitag entspricht dem allgemeinen Ziel der Scharia.

Allah sagt im Koran: „Sprecht zu den Menschen freundlich“ (Sure al-Baqara, 83).

Und der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) erklärte: „Ein gutes Wort ist eine Sadaqa (Wohltat)“ (Bukhari, Muslim).

Das Beglückwünschen zum Freitag ist eine Tradition, die unter Muslimen seit Jahrhunderten besteht. Schon früher haben sie an diesem Tag ihre Freude geteilt, einander gute Wünsche ausgesprochen und füreinander gebetet. Abdullah ibn Mas'ud (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Was die Muslime als gut ansehen, ist auch bei Allah gut“ (Ahmad).

Außerdem fanden viele bedeutende Ereignisse der Menschheitsgeschichte an einem Freitag statt. Darüber sagte der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm):

„Der Freitag ist der beste aller Tage, an denen die Sonne aufgeht. Adam (Allahs Friede sei auf ihm) wurde am Freitag erschaffen, am Freitag ins Paradies gebracht und am Freitag aus dem Paradies vertrieben. Auch der Jüngste Tag wird an einem Freitag sein“ (Muslim).

Auch die Belohnung für gottesdienstliche Handlungen am Freitag ist größer als an anderen Tagen. Deshalb wissen gläubige Muslime um die besondere Bedeutung dieses Tages und bemühen sich, ihn im Einklang mit Allahs Geboten zu verbringen, um Seine Zufriedenheit zu erlangen.

Omar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Alles Lob gebührt Allah! (Unser Schöpfer) hat uns Muslime den Freitag und den Tag von Arafat als Festtage gegeben“ (Tabari).

So wie es richtig ist, an Festtagen zu gratulieren, ist es auch empfehlenswert, am Freitag gute Wünsche auszusprechen und zu gratulieren. Denn der oben genannte Hadith belegt, dass auch der Freitag ein Festtag ist. Es widerspricht der Scharia nicht, diesen Tag in guter Stimmung zu verbringen, sich zu parfümieren, die Gebete zu verrichten, sich nach dem Befinden zu erkundigen und gute Wünsche auszusprechen. Am Freitag zu sagen: „Möge dein Tag gesegnet sein“ oder „Jumu'a Mubarak“ gehört ebenfalls zu den guten Wünschen. Allerdings ist das Gratulieren und das Aussprechen von Wünschen jedem selbst überlassen; es ist weder Pflicht (wajib) noch Sunna. Wer es nicht tut, begeht keine Sünde.

Vorbereitet von Hasan AMANKUL

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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