Heutzutage erhält man beim Einkauf mit Zahlungskarten einen bestimmten Prozentsatz des ausgegebenen Betrags auf das eigene Konto zurück. Außerdem werden bei Zahlungen in bestimmten Geschäften dem Karteninhaber besondere Vergünstigungen gewährt. Dies ist eine der weit verbreiteten Methoden im Handel, um Kunden zu gewinnen. Diese Methode wird in der Wirtschaftssprache als „Cashback“ bezeichnet. Das Wort „Cashback“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „Bargeld zurück“.
Es ist erlaubt, dem Karteninhaber Vorteile zu gewähren, die nach der Scharia nicht verboten sind. Zum Beispiel können dem Karteninhaber Vorzüge bei der Dienstleistung, Preisnachlässe bei Fluggesellschaften, Hotels oder Restaurants gewährt werden. Solche Boni gelten als Anreiz für die Kunden.
Der Kunde kann die auf seine Karte gutgeschriebenen Boni beim Kauf von Waren oder bei Zahlungen verwenden. Dabei müssen jedoch folgende Bedingungen beachtet werden:
Erstens müssen die Zahlungskarten den Anforderungen der Scharia entsprechen. Es ist nicht erlaubt, Boni durch die Nutzung von Kreditkarten (Credit Card) zu erhalten.
Zweitens darf der erhaltene Bonus nach der Scharia nicht verboten sein. Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, einen Bonus zu verwenden, wenn er für den Eintritt in verbotene Orte gewährt wird.
Drittens darf für den Bonus keine Gebühr vom Kunden erhoben werden.
Viertens muss der Bonus unwiderruflich sein. Wenn aufgrund des Bonus eine Ware zu einem höheren Preis verkauft wird und der Kunde die Ware nur wegen des Bonus kauft, gilt dies als Glücksspiel.
Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, dürfen die durch Zahlungskarten erhaltenen Boni und Vergünstigungen genutzt werden. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, ist die Nutzung nicht erlaubt.
Medet QURMASCHULY,
„Iman“ Magazin, Nr. 11, 2023
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.