Gebetszeiten
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Ist es erlaubt, dass eine Person, die eine große Sünde begangen hat, das Gebet leitet?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Die Person, die das Gebet leiten soll, muss zur Leitung des Gebets befähigt sein. Es ist nicht erlaubt, dass jemand das Gebet leitet, der den Koran nicht lesen kann, nicht weiß, wie das Gebet verrichtet wird, nicht bei klarem Verstand ist oder ein Kind ist, das die Pubertät noch nicht erreicht hat.

Solange eine Person, die eine große Sünde begangen hat, das Verbotene nicht für erlaubt und das Erlaubte nicht für verboten erklärt, kann sie als Muslim das Gebet leiten; das hinter ihr verrichtete Gebet ist ebenfalls gültig. Der Prophet Muhammad (s.a.s.) sagte: „Betet hinter jedem Muslim, ob er rechtschaffen oder sündig ist (gottesfürchtig oder sündhaft).“ (Dârekutnî, es-Sünen, 2/404 [1768]; vgl. Ebû Dâvûd, Salât, 64 [594]; Cihâd, 34 [2533]). In diesem Hadith wird ein Grundsatz festgelegt: Jeder Gläubige, der über das notwendige Mindestwissen zur Leitung des Gebets verfügt, kann das Gebet leiten. (Serahsî, Şerhu siyeri’l-kebîr, 1/156-157; İbn Nüceym, el-Bahr, 1/370) Es ist jedoch vorzuziehen, dass der Imam jemand ist, der Sünden meidet, von der Gemeinde geschätzt wird und einen guten Charakter besitzt. Wenn eine solche Person vorhanden ist, gilt es nach den Rechtsschulen der Hanafiten, Schafiiten und Malikiten als verpönt (makruh), dass ein offenkundig sündhafter Mensch (fasik), also jemand, der offen eine große Sünde begeht oder auf einer kleinen Sünde beharrt, das Gebet leitet. (İbnü’l-Hümâm, Fethu’l-kadîr, 1/350; İbn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/560; Haraşî, Şerhu Muhtasar, 2/23)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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