Grundsätzlich ist es für Frauen erlaubt, in die Moschee zu gehen und das Gebet in Gemeinschaft zu verrichten. Dennoch ist es besser, wenn sie das Gebet zu Hause verrichten [1].
Der Gesandte Allahs (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein) sagte:
لَا تَمْنَعُوا نِسَاءَكُمْ الْمَسَاجِدَ وَ بُيُوتُهُنَّ خَيْرٌ لَهُنَّ
„Haltet eure Frauen nicht davon ab, in die Moschee zu gehen. Aber ihre Häuser sind besser für sie als die Moschee.“ [2]
Die Gelehrten der hanafitischen Rechtsschule betrachten es als unerwünscht (makruh), dass junge Frauen aus Angst vor Fitna (Unruhe, Versuchung) in die Moschee gehen und das Gebet in Gemeinschaft verrichten. Denn der Gesandte Allahs (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein) sagte: „Ihre Häuser sind besser für sie als die Moschee.“ Älteren Frauen hingegen ist es erlaubt, zum Morgengebet (Fajr), zum Abendgebet (Maghrib) und zum Nachtgebet (Ischa) in die Moschee zu gehen. Dies ist die Ansicht von Imam Abu Hanifa. Denn zu den Mittags- und Nachmittagsgebeten (Dhuhr und Asr) sind viele Menschen unterwegs, die schlechte Absichten haben könnten. Zum Abendgebet sind sie mit dem Abendessen beschäftigt, und zum Morgengebet und Nachtgebet schlafen sie. Nach der Meinung von Abu Yusuf und Muhammad dürfen ältere Frauen zu allen Pflichtgebeten in die Moschee gehen [3].
Wenn es jedoch in der Moschee einen separaten Bereich für Frauen gibt und der Weg dorthin nicht für die Allgemeinheit sichtbar ist, ist es erlaubt. Das Hauptziel ist es, die Ehre der Frau zu schützen und Unruhen in der Gesellschaft zu vermeiden.
Abteilung für Scharia und Fatwa des Muftiats
[1] „al-Hidaya“, 2/354. „Bada'i as-Sana'i“, 1/275.
[2] Abu Dawud, Nr. 5468.
[3] Mausuli, „al-Ikhtiyar“, 1/204-207. Burhanuddin, „al-Muhit“, 2/208-209. Marghinani, „al-Hidaya“, 1/57. Ibn Abidin, „Radd al-Muhtar“, 2/307.
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