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Ist es erlaubt, dass Frauen und Männer im Masjid al-Haram in derselben Gebetsreihe beten?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Beim Gemeinschaftsgebet stellen sich hinter dem Imam zuerst die Männer, dann die Jungen und danach die Frauen auf. Diese Ordnung wurde vom Propheten Muhammad (s.a.s.) gelehrt. (Muslim, Salât, 132 [440]; Abû Dâwûd, Salât, 98 [678]; Nesâî, Imâmet, 33 [820]; Ibn Mâdscha, Ikâmetu’s-salavât, 52 [1000]) Die Einhaltung dieser Reihenfolge zwischen Männern und Frauen ist verpflichtend (farz), zwischen Männern und Jungen ist sie Sunna. (Merğînânî, el-Hidâye, 1/58; Kâsânî, Bedâ’i, 1/159)

Wenn Männer und Frauen beim Gemeinschaftsgebet auf gleicher Höhe stehen, nennt man dies „muhâzât an-nisâ“, das heißt, dass eine Frau in derselben Reihe oder vor den Männern betet. Das gemeinsame Gebet von Männern und Frauen in dieser Weise wird von allen Rechtsschulen als nicht korrekt angesehen. Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob dies die Gültigkeit des Gebets der Männer beeinflusst.

Nach der hanafitischen Rechtsschule ist das Gebet eines Mannes ungültig, wenn eine Frau oder ein Mädchen, das die Pubertät erreicht hat oder kurz davor steht, vor oder neben ihm betet, sofern zwischen ihnen keine Abdeckung, ein ähnliches Hindernis oder ein Höhenunterschied von mindestens einer Mannslänge besteht. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/573-574)

Nach den schafiitischen, malikitischen und hanbalitischen Rechtsschulen wird das Gebet weder der Frau noch des Mannes ungültig, wenn sie nebeneinander stehen und beten. Allerdings gilt dies als unerwünscht (makruh). (Râfiî, el-‘Azîz, 2/174; Ibn Qudâma, al-Muġnî, 2/179; Khattâb, Mawâhib, 2/107; Buhûtî, Kashshâf, 1/329-330; Jazîrî, al-Madhâhib al-arba‘a, 1/268) In der Kaaba jedoch entfällt diese Unerwünschtheit aufgrund der Notwendigkeit, da es dort sehr schwierig ist, dass Männer und Frauen an getrennten Orten beten.

In diesem Fall können Frauen und Männer, die der hanafitischen Rechtsschule folgen und während der Pilgerzeit keine Möglichkeit haben, an getrennten Orten zu beten, ihr Gebet gemäß den genannten Rechtsmeinungen verrichten.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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