Gebetszeiten
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Ist es erlaubt, dass Kinder, die die Pubertät noch nicht erreicht haben, die Chutba (Predigt) halten?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Ein Kind, das noch nicht die Pubertät erreicht hat, aber zurechnungsfähig ist, darf mit Erlaubnis der zuständigen Autorität die Chutba halten. Das Gebet selbst muss jedoch von einem Erwachsenen geleitet werden. (İbn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 2/162; Şeyhîzâde, Mecme’u’l-enhur, 1/172)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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