Tasbihat kann sowohl einzeln als auch in Gemeinschaft verrichtet werden. Da es sich um eine empfohlene gottesdienstliche Handlung handelt, die unabhängig vom Gebet ist, gilt das Unterlassen des Tasbihat nicht als Mangel für das Gebet. Daher kann nicht gesagt werden, dass es unzulässig ist, die Moschee nach dem Gebet zu verlassen, ohne das Tasbihat zu verrichten. Dennoch sollte nicht vergessen werden, dass dies eine große Gelegenheit ist, Allah zu gedenken und Sein Wohlgefallen zu erlangen.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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