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Ist es erlaubt, durch künstliche Befruchtung (IVF) ein Kind zu bekommen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Künstliche Befruchtung (IVF) bedeutet, dass die Eizelle einer Frau, die auf natürlichem Wege nicht schwanger werden kann, mit dem Samen des Mannes außerhalb des Körpers in speziellen medizinischen Röhrchen befruchtet und anschließend in die Gebärmutter der Frau eingesetzt wird [1].

In der Medizin gibt es zwei Hauptarten der künstlichen Befruchtung:

  • Die innere Befruchtungsmethode: Das heißt, die Befruchtung von Samen und Eizelle findet in der Gebärmutter statt [2].

  • Die äußere Befruchtungsmethode: Hierbei werden Samen und Eizelle außerhalb der Gebärmutter in speziellen Röhrchen befruchtet und danach in die Gebärmutter eingesetzt [3].

Beide Methoden haben verschiedene Varianten. Aus islamischer Sicht ist die künstliche Befruchtung nur dann erlaubt, wenn sowohl die Eizelle als auch der Samen von den Ehepartnern stammen und die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter der Frau eingesetzt wird, der sie gehört [4]. In allen anderen Fällen, bei denen fremdes Erbgut ins Spiel kommt oder der Begriff "Zina" (außerehelicher Geschlechtsverkehr) relevant wird, ist es verboten [5]. Ebenso ist es nicht erlaubt, die Eizelle einer Frau nach der Scheidung oder nach dem Tod des Ehemannes mit dessen Samen außerhalb des Körpers zu befruchten und dann in die Gebärmutter einzusetzen [6].

Abteilung für Scharia und Fatwa des Geistlichen Rates von Kasachstan

  • [1] Muhammad Schaltut, „al-Fatawa“, 326.

  • [2] Muhammad Khalid Mansur, „al-Ahkam at-tibbiyya al-muta‘allaqa bin-nisa’ fi al-fiqh al-islami“, 77.

  • [3] Muhammad Ali al-Barr, „Chalq al-insan baina at-tibb wa al-Qur’an“, 531.

  • [4] Mustafa Zarqa, „al-Janīn wa al-ahkam al-muta‘allaqa bihi“, 137. „Fatawa Schaltut“, 327. „Qararat wa tausiyat majma‘ al-fiqh al-islami ad-duwali“, 113. 1985-2011.

  • [5] Jamiat al-Azhar, Kulliyat ash-shari‘a wa al-qanun, „Qadaya fiqhiyya mu‘asira“, 1/348. Beschluss Nr. 16 (3/4) der dritten Sitzung der Internationalen Islamischen Fiqh-Akademie, Amman, 1986. Qaradaghi, „Fiqh al-qadaya at-tibbiyya al-mu‘asira“, 576. Fatwa-Komitee der Arabischen Republik Ägypten: https://www.dar-alifta.org/ar/fatawa/11682/%D8%

  • [6] „al-Mawsu‘a al-muyassara fi fiqh al-qadaya al-mu‘asira (qism fiqh al-usra)“, 151-156.

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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