Einer der schwersten Kummer ist der Verlust naher Verwandter. Wer von solchem Leid betroffen ist, wird mit großem Lohn und hohen Graden belohnt, wenn er geduldig bleibt und das Bittgebet «إِنَّا لِلّهِ وَإِنَّـا إِلَيْهِ رَاجِعونَ» spricht.
Dazu heißt es im Koran: „Wenn sie ein Unglück trifft, sagen sie: ‚Wir gehören Allah und zu Ihm kehren wir zurück.‘ Auf sie kommen Segnungen und Barmherzigkeit von ihrem Herrn herab, und sie sind die Rechtgeleiteten.“ (Sure al-Baqara, 156–157)
Der Gesandte Allahs (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein) sagte: „Der Tod ist eine Prüfung. Wenn jemand von euch einen Bruder verliert, soll er sagen: ‚Wir gehören wahrlich Allah und zu Ihm kehren wir zurück. Wahrlich, wir kehren zu unserem Herrn zurück. O Allah, nimm den Verstorbenen unter die Rechtschaffenen auf! Erhebe sein Buch in die höchsten Stufen (Illiyin)! Schütze seine hinterbliebene Familie! Entziehe uns nicht den Lohn! Und prüfe uns danach nicht mit schwerer Prüfung!‘“ (al-Adab al-Islamiya, 236).
Beileid auszusprechen, bei der Beerdigung zu helfen und Mitgefühl zu zeigen, lindert den Schmerz und kann Trauer in Trost verwandeln.
Unser Prophet (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein) sagte: „Wer einem Trauernden sein Beileid ausspricht, erhält denselben Lohn wie für das Ertragen des Unglücks.“ (Tirmidhi).
Es ist erlaubt, Beileid auch telefonisch, über das Internet, mündlich oder schriftlich zu übermitteln. Denn das Ziel des Beileids ist es, dem Trauernden Mitgefühl und Anteilnahme zu zeigen, ihn zu trösten und zur Geduld zu ermutigen. Hat man bereits einmal Beileid ausgesprochen, ist es nicht erforderlich, dies ein zweites Mal zu tun (Fatawa Hindiyya, 1/228).
Es gilt als mustahabb, dem Trauernden mit Worten wie „Möge Allah dem Verstorbenen vergeben, seine Sünden tilgen, ihn in Seine Barmherzigkeit aufnehmen und Ihnen Geduld und Lohn gewähren“ Beileid auszusprechen (Fatawa Tatarkhaniyya, 1/620). Das beste Beispiel für Beileidsbekundungen sind die Worte des Gesandten Allahs (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein):
„Wahrlich, das, was Er nimmt, gehört Allah, und das, was Er gibt, gehört Ihm. Bei Ihm ist für jede Sache eine festgesetzte Frist.“ (Bukhari).
Vorbereitet von Hasan AMANKUL
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