AntwortEditorialShejire Editorial
Obwohl der Konsum von alkoholhaltigen Substanzen wie Spiritus, Kölnisch Wasser usw., die zu Reinigungszwecken hergestellt werden, verboten ist (Buhârî, Edeb, 80 [6124]; Muslim, Eşribe, 73 [2003]), ist ihre Verwendung zur Reinigung erlaubt. Es ist auch nicht erforderlich, die Stellen, auf die diese Produkte vor dem Gebet aufgetragen wurden, zu waschen. (Kâsânî, Bedâ’i, 5/115; Elmalılı, Hak Dini, 2/763-764)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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