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Ist es erlaubt, über Socken zu wischen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Die islamischen Gelehrten sind sich einig, dass das Wischen über Lederstrümpfe (Mest), die aus Leder oder ähnlichen festen und widerstandsfähigen Materialien bestehen und beim rituellen Gebet getragen werden, durch die Sunna des Gesandten Allahs (s.a.s.) belegt ist (Buhârî, Wudû’, 35, 48 [182, 202]; Muslim, Tahâra, 72-73 [272-273]). Hinsichtlich des Wischens über Socken gibt es jedoch unterschiedliche Ansichten. Diese Meinungsverschiedenheit beruht in erster Linie auf den unterschiedlichen Bewertungen der Überlieferungen, die berichten, dass der Gesandte (s.a.s.) über Socken und Schuhe gewischt habe. Zudem gibt es verschiedene Auffassungen darüber, wie die Socken beschaffen waren, über die der Prophet (s.a.s.) gewischt hat. (Ibn Ruschd, Bidâyetü’l-müctehid, 1/25-27)

Nach der im hanafitischen Recht bevorzugten Meinung ist das Wischen über Socken erlaubt, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

a) Sie müssen so widerstandsfähig sein, dass man mit ihnen, nachdem sie angezogen wurden, mindestens etwa 5 km (mindestens eine Farsakh) normal laufen kann,

b) Sie müssen so fest und dick sein, dass sie ohne Schnürung am Fuß halten,

c) Sie müssen die Füße einschließlich der Knöchel bedecken,

d) Sie dürfen Wasser nicht sofort aufsaugen und an den Fuß durchlassen,

e) Sie müssen so dick sein, dass sie das Innere nicht durchscheinen lassen,

f) An jedem der beiden Mest darf kein Loch, Riss oder offene Naht vorhanden sein, das so groß ist wie drei kleine Zehen. (Merğînânî, el-Hidâye, 1/32; Mehmed Zihni, Ni‘met-i İslâm, 132, 133)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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