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Ist es erlaubt, während des Freitagsgebets (Chutba) auf das Bittgebet mit „Amin“ zu antworten?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Islamische Gelehrte haben unter Berücksichtigung der Hadithe über das Freitagsgebet sowie der Praxis des Gesandten Allahs (s.a.s.) die wesentlichen Bestandteile der Chutba, die Bedingungen für eine gültige Chutba und deren Etikette festgelegt. (Kâsânî, Bedâ’i, 1/263) Es gibt Hadithe, die besagen, dass es für die Gemeinde nicht richtig ist, während der Chutba zu sprechen. (Buhârî, Cum'a, 36 [934]; Muslim, Cum'a, 11 [851]; Muvatta', Cum'a, 6; Abû Dâwûd, Salât, 234 [1112]; Tirmidhî, Cum'a, 368 [512]; Nasâ’î, Cum'a, 22 [1401]) Die Hanafiten und Schafiiten betrachten das Sprechen während der Chutba auf Grundlage dieser Hadithe als verpönt (makruh), während die Hanbaliten und Malikiten es als verboten (haram) ansehen. (Kâsânî, Bedâ’i, 1/263; Schirbînî, Mughni’l-muhtâdsch, 1/553) Andererseits haben islamische Gelehrte, die ebenfalls die Praxis des Gesandten Allahs (s.a.s.) berücksichtigen, erklärt, dass das Bittgebet für die Gläubigen in der Chutba empfohlen (mandub) oder sogar ein wesentlicher Bestandteil (rükün) ist. (Kâsânî, Bedâ’i, 1/263)

Dementsprechend sollte die Chutba aufmerksam angehört werden, ohne sich mit anderen Dingen zu beschäftigen oder zu sprechen. Allerdings wird das leise Sprechen des Segensgebets (Salawat), wenn der Name des Propheten (s.a.s.) erwähnt wird, sowie das Sprechen von „Amin“ auf das Bittgebet des Predigers nicht als Gespräch gewertet, sodass dagegen nichts einzuwenden ist. (vgl. Kâsânî, Bedâ’i, 1/264; Ibn Abidin, Radd al-Muhtar, 2/158-159)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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