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Familie und Ehede

IST ES RICHTIG, DIE EHE ONLINE ZU SCHLIESSEN?

Shejire Editorial

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Heutzutage hört man immer häufiger von Fällen, in denen Mann und Frau ihre Ehe per Telefon oder Internetverbindung schließen. Dabei befinden sich die Braut an einem Ort, der Bräutigam an einem anderen und die Trauzeugen wiederum woanders. Wie ist eine solche Eheschließung aus islamischer Sicht zu bewerten?

Bekannte zeitgenössische Gelehrte und angesehene Fatwa-Institutionen haben diese Frage eingehend untersucht und auf Grundlage der Scharia beantwortet. So haben etwa der Gelehrtenrat für Fatwa- und Daʿwa-Angelegenheiten im Irak, der bekannte Gelehrte Wahba Zuhaili, Mustafa Zarqa und weitere Gelehrte geurteilt, dass eine Eheschließung online zulässig ist, sofern keine Täuschung oder Herabwürdigung der Scharia zu befürchten ist (Majallat al-fiqh al-islami, 2/867-888).

Andererseits haben der Gelehrtenrat der Islamischen Fiqh-Akademie, der Ständige Fatwa-Ausschuss des Königreichs Saudi-Arabien, der Gelehrtenrat der Islamischen Universität "Dar al-Ulum" in Pakistan sowie die Gelehrten Mohammad Yusuf Bannuri und Scheich Mohammad Taqi Usmani und viele weitere heutige Gelehrte entschieden, dass eine Eheschließung online nicht zulässig ist, da die notwendigen schariarechtlichen Bedingungen nicht erfüllt sind (Beschlusssammlung der ersten Sitzung der Islamischen Fiqh-Akademie, S. 10; Fatawa Dar al-Ulum, 3/558; Fatawa Usmani, 2/204).

Die Gelehrten der hanafitischen Rechtsschule betonen seit jeher, dass für das Angebot (Ijab) und die Annahme (Qabul) mehrere Bedingungen gelten, von denen eine ist, dass sie im selben Sitzungsraum (Majlis) stattfinden müssen. Alauddin Kasani (möge Allah ihm barmherzig sein) sagt dazu:

„Was die Bedingung bezüglich des Ortes des Ehevertrags betrifft, so ist es erforderlich, dass beide Eheschließenden (Bräutigam und Braut) in derselben Sitzung anwesend sind. Ijab und Qabul müssen im selben Majlis erfolgen. Wenn die Sitzungen unterschiedlich sind, kommt kein Ehevertrag zustande“, (Bada'iʿ as-Sana'iʿ, 2/232).

Auch Alauddin Haskafi (möge Allah ihm barmherzig sein) äußert sich dazu:

„Eine weitere Bedingung für Ijab und Qabul ist, dass beide Eheschließenden sich im selben Majlis, also am selben Ort, befinden“, (Radd al-Muhtar, 4/76).

Mit einem Zitat aus al-Bahr ar-Ra'iq von Ibn Abidin wird dies weiter erläutert:

„Wenn die Sitzungen unterschiedlich sind, kommt kein Ehevertrag zustande. Wenn einer der Eheschließenden das Angebot (Ijab) macht und der andere aufsteht oder sich mit etwas anderem beschäftigt, wird das Angebot ungültig ... Auch wenn die Ehe auf einem Pferd oder während des Gehens geschlossen wird, ist sie nicht gültig. Befinden sich jedoch alle auf demselben Schiff, ist sie gültig, da das Schiff als ein Ort gilt“, (Radd al-Muhtar, 4/76).

Bei einem islamisch gültigen Ehevertrag müssen die Eheschließenden und die Trauzeugen im selben Majlis anwesend sein. Diese Bedingungen zeigen, dass die Fatwas, die eine Eheschließung per Telefon, Internet oder anderen modernen Kommunikationsmitteln für ungültig erklären, auf stärkeren Belegen beruhen. Außerdem kann heutzutage niemand garantieren, dass die Ehe nicht für betrügerische Zwecke missbraucht wird.

Hasan Amankul,

„Munara“-Zeitung, Nr. 3, 2020

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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