Der Prophet Muhammad (s.a.s.) hat empfohlen, die Pflichtgebete in Gemeinschaft zu verrichten und sagte: „Das im Gemeinschaft verrichtete Gebet ist siebenundzwanzig Mal verdienstvoller als das allein verrichtete Gebet.“ (Buhârî, Ezân, 30 [645]; Muslim, Mesâcid, 249-250 [650]). In einem anderen Hadith sagte er: „Wenn die Menschen den Lohn für das gemeinschaftliche Verrichten des Nacht- und Morgengebets wüssten, würden sie selbst kriechend daran teilnehmen.“ (Buhârî, Ezân, 32 [654]; Muslim, Salât, 129 [437]).
Der Prophet (s.a.s.) verrichtete sowohl vor als auch nach den fünf Pflichtgebeten sowie unabhängig davon Sunnah- und Nafila-Gebete und betonte, dass es besser sei, Sunnah- und Nafila-Gebete zu Hause zu verrichten. In einem Hadith sagte er: „O Menschen! Verrichtet Gebete in euren Häusern. Denn das beste Gebet nach den Pflichtgebeten ist das, das der Mensch zu Hause verrichtet.“ (Buhârî, Ezân, 81 [731]; Muslim, Salâtü’l-müsâfirîn, 213 [781]). In einem anderen Hadith sagte der Prophet (s.a.s.): „Wenn einer von euch sein Pflichtgebet in der Moschee verrichtet hat, soll er auch einen Teil seines Gebets zu Hause verrichten. Denn Allah, der Erhabene, bringt durch dieses Nafila-Gebet Gutes in sein Haus.“ (Muslim, Salâtü’l-müsâfirîn, 210 [778]); und warnte sogar: „Verrichtet einen Teil eurer Gebete (also die Nafila) in euren Häusern und macht eure Häuser nicht zu Gräbern.“ (Buhârî, Salât, 52 [432]; Muslim, Salâtü’l-müsâfirîn, 208 [777]).
Dementsprechend ist es zwar möglich, alle Nafila-Gebete einschließlich der Sunnah der Pflichtgebete in der Moschee zu verrichten, aber es ist verdienstvoller, sie zu Hause zu beten.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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