„Madhhab“ bedeutet wörtlich „Weg“ oder „Richtung“. Im islamischen Recht versteht man darunter ein System von Rechtsurteilen und Ansichten, die nach bestimmten Methoden aus dem Koran und der Sunna abgeleitet wurden. Heute sind die vier Rechtsschulen der Ahl as-Sunna wa-l-Dschama'a weltweit verbreitet: Hanafi, Maliki, Schafi'i und Hanbali.
Spätere Gelehrte (chalaaf) haben festgehalten, dass es für Muslime verpflichtend (wadschib) ist, einer bestimmten Rechtsschule zu folgen. Denn nicht jeder Muslim ist in der Lage, eigenständig Urteile direkt aus Koran und Hadith abzuleiten. Wenn jeder nach eigenem Ermessen handeln würde, käme es unter den Gläubigen zu endlosen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen.
Zafer Ahmad Usmani (möge Allah ihm barmherzig sein) schreibt in seinem Werk „I'la' as-Sunan“: „Tatsächlich sind die vier Imame der Rechtsschulen auf dem Weg der Rechtleitung. In einer Region, in der eine dieser Rechtsschulen verbreitet ist und es viele Gelehrte und Bücher dazu gibt, ist es für jemanden, der nicht selbst Urteile aus Koran und Hadith ableiten kann, verpflichtend, dieser Rechtsschule zu folgen. Einer Rechtsschule zu folgen, die in der eigenen Region nicht verbreitet ist und zu der es kaum Gelehrte gibt, ist nicht richtig, da man dann nicht die Möglichkeit hat, alle Regeln dieser Schule zu erlernen. Das sollte man wissen.“
„Wenn in einer Region alle Rechtsschulen vertreten und bekannt sind und es genügend Gelehrte gibt, dann ist es für jemanden, der nicht die Stufe des Idschtihad erreicht hat, erlaubt, der Rechtsschule zu folgen, die er bevorzugt.“
Der berühmte Gelehrte Abdulhay Lakhnawi zitiert in seinem „Fatawa-Sammlung“ folgende Aussage von Shah Waliullah Dehlawi: „In Indien und Mawarannahr sind die Rechtsschulen der Schafi'iten, Hanbaliten und Malikiten nicht verbreitet. Auch die Bücher dieser Schulen sind dort nicht ausreichend vorhanden. Deshalb ist es für die Menschen in diesen Regionen, die nicht die Stufe des Idschtihad erreicht haben, verpflichtend, der hanafitischen Rechtsschule von Abu Hanifa zu folgen. Für die Bewohner von Mekka und Medina gilt dies nicht, da dort alle Rechtsschulen vertreten sind.“
In allen Moscheen, die dem Religionsamt der Muslime Kasachstans unterstehen, wird nach der Rechtsschule von Imam A'zam Abu Hanifa (möge Allah ihm barmherzig sein) praktiziert. Auch im aktuellen Religionsgesetz Kasachstans ist festgelegt, dass die Muslime des Landes nach dieser Rechtsschule handeln.
Vorbereitet von Hasan AMANKUL,
„Munara“-Zeitung, Nr. 10, 2022
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