Gebetszeiten
Fastende

Ist es verpflichtend, sechs Tage im Monat Schawwal zu fasten?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Neben dem Ramadan können Muslime auch in anderen Monaten fasten. Das Fasten an diesen Tagen gilt als freiwillig, und wer fastet, dem wird großer Lohn versprochen.

Allerdings ist es uns an folgenden fünf Tagen nicht erlaubt zu fasten: am Fest des Fastenbrechens (Eid al-Fitr), am Opferfest (Eid al-Adha) und an den Tagen von Taschrik, also am 11., 12. und 13. Tag des Monats Dhul-Hidscha. Die Scharia empfiehlt das Fasten an folgenden Tagen:

  • <p>Montag und Donnerstag</p>

Die Mutter der Gläubigen, ʿĀʾischa, sagte: „Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) pflegte montags und donnerstags zu fasten“ (Tirmidhi).

In einem anderen Hadith sagte der Prophet (صلى الله عليه وسلم): „Die Taten (der Menschen) werden Allah am Montag und Donnerstag vorgelegt, und ich möchte, dass meine Taten vorgelegt werden, während ich faste.“ (Tirmidhi).

  • <p>Der Tag von ʿArafah, der neunte Tag des Monats Dhul-Hidscha</p>

Nach einer Überlieferung von Abu Qatada sagte der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم): „Ich hoffe, dass das Fasten am Tag von ʿArafah die Sünden des vergangenen und des kommenden Jahres tilgt.“ (Tirmidhi).

  • <p>Die weißen Tage, also der 13., 14. und 15. Tag eines jeden Monats</p>

Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) pflegte an den weißen Tagen zu fasten, sowohl auf Reisen als auch zu Hause.

  • <p>Der Monat Schawwal</p>

Der auf den Ramadan folgende Monat Schawwal hat ebenfalls besondere Vorzüge. Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte:

„Wer im Ramadan fastet und danach sechs Tage im Monat Schawwal fastet, ist wie jemand, der das ganze Jahr fastet.“ (Muslim).

Allah, der Allmächtige, sagt im Koran:

„Wer mit einer guten Tat kommt, erhält das Zehnfache davon.“ (al-Anʿām: 160)

Gelehrte bringen diesen Vers mit dem Fasten der sechs Tage im Monat Schawwal in Verbindung und sehen die Belohnung dafür wie für ein ganzes Jahr an.

Wichtig zu wissen über das Fasten im Schawwal:

  • <p>Das Fasten im Monat Schawwal ist freiwillig. Jeder kann es nach eigenem Wunsch halten.</p>

  • <p>Das freiwillige Fasten im Schawwal wird nur im Monat Schawwal gehalten. Es ist besser, damit nach dem Fest des Fastenbrechens zu beginnen.</p>

  • <p>Dieses Fasten kann hintereinander oder mit Unterbrechungen am Anfang, in der Mitte oder am Ende des Monats gehalten werden. Am besten ist es jedoch, direkt nach dem Fest mehrere Tage hintereinander zu fasten.</p>

  • <p>Wer noch versäumte Fastentage aus dem Ramadan nachholen muss, sollte diese zuerst nachholen und dann die sechs Tage im Schawwal fasten. Denn im Hadith heißt es: „Wer nach dem Monat Ramadan ...“</p>

  • <p>Auch wer im Ramadan nicht gefastet hat, kann im Schawwal fasten. Dennoch ist zu beachten, dass das Fasten im Ramadan verpflichtend ist.</p>

  • <p>Das Fasten im Schawwal dauert wie andere Fasten von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang.</p>

Möge Allah, der Erhabene, unser Fasten und unsere Gebete annehmen!

Hasan AMANKUL, stellvertretender Leiter der Abteilung für Scharia und Fatwa des Muftiats

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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