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IST ES VERPFLICHTEND, ZAKAT AUF GOLD UND SILBER ZU ZAHLEN?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach der hanafitischen Rechtsschule ist es verpflichtend, Zakat auf Rohgold und -silber, sowie auf Schmuck und Gefäße aus Gold und Silber zu entrichten (Dschauharat an-Nayyira, 2/198).

Imam asch-Schafi'i sagte: „Es ist erlaubt, jeglichen Schmuck zu tragen, und darauf ist keine Zakat zu entrichten“ (Mughni al-Muhtadsch, 1/390).

Die hanafitische Rechtsschule stützt sich bei diesem Urteil auf folgenden Hadith:

Der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sah zwei Frauen (Asma bint Yazid und ihre Tochter) mit goldenen Armreifen, während sie den Tawaf vollzogen.

Der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) fragte sie: „Gebt ihr Zakat auf diesen Schmuck?“

Sie antworteten: „Nein.“

Da fragte der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken): „Wollt ihr, dass Allah euch zwei Armreifen aus dem Feuer der Hölle anlegt?“

Sie antworteten: „Nein.“

Daraufhin sagte der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken): „Dann gebt Zakat darauf“ (Tirmidhi, Abu Dawud, Nasai).

Das bedeutet, dass Frauen ihren Gold- und Silberschmuck zu ihrem übrigen Vermögen hinzuzählen und die Zakat berechnen. Mit anderen Worten: Es ist verpflichtend, 2,5% des Gesamtwerts von Gold- und Silberschmuck, Papiergeld, Handelswaren und überschüssigem Vermögen als Zakat zu entrichten.

Auf Schmuckstücke wie Saphire, Korallen und Diamanten wird keine Zakat erhoben. Werden diese jedoch verkauft, ist auf den Erlös ebenfalls Zakat zu entrichten (Fatawa-i Hindiyya, 1/241).

Hasan AMANKUL,
stellvertretender Leiter der Abteilung für Scharia und Fatwa, DUMK

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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