Gebetszeiten
Familie und Ehede

Ist Hausarbeit die Pflicht der Frau?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Frage: Ist es für eine Frau verpflichtend, Hausarbeiten wie Putzen, Kochen oder Wäschewaschen zu erledigen?

Antwort: Unter den Gelehrten gibt es unterschiedliche Meinungen: Einige sagen, dass die Frau Hausarbeiten verrichten muss, andere halten es nicht für verpflichtend. Nach der hanafitischen Rechtsschule jedoch ist es aus religiöser Sicht für die Frau wāǧib, ihrem Ehemann im Haushalt zu dienen[1]. Das bedeutet, sie sollte Aufgaben wie Putzen, Waschen, Kochen und andere häusliche Arbeiten übernehmen. Diese Verpflichtung der Frau gegenüber ihrem Ehemann ist über Jahrhunderte hinweg durch Brauch und Tradition entstanden[2]. Ein Beleg dafür ist, dass der Prophet ﷺ zwischen ʿAlī und Fāṭima vermittelte und die Arbeiten außerhalb des Hauses ʿAlī, die Hausarbeiten aber Fāṭima zuwies[3].

Auch die Ehefrauen des Propheten ﷺ und der Gefährten haben Hausarbeiten verrichtet[4]. ʿĀʾiša sagte:

„Ich habe den Miswāk und das Wasser für die Gebetswaschung des Propheten ﷺ vorbereitet.“ [5]

Asmā', die Tochter von Abū Bakr, berichtet ebenfalls:

„Alle Hausarbeiten lagen auf meinen Schultern. Ich habe das Pferd meines Mannes Zubair gefüttert und selbst getränkt.“[6].

Daher ist es für die Frau verpflichtend, Hausarbeiten wie Putzen, Kochen, Wäschewaschen und andere Tätigkeiten im Haushalt zu verrichten. Die Frauen von heute sollten sich die Gefährtinnen als Vorbild nehmen und diese Aufgaben als Teil ihrer Gottesdienste betrachten. Dadurch erlangen sie auch die Zufriedenheit ihres Ehemannes.

Der Mann sollte seiner Frau jedoch keine Aufgaben auferlegen, die sie nicht bewältigen kann. Im Gegenteil, er sollte ihr in seiner freien Zeit nach Möglichkeit helfen.

  • al-Badāʾiʿ aṣ-Ṣanāʾiʿ fī Tartīb aš-Šarāʾiʿ, 4/192. al-Mawsūʿa al-Fiqhiyya, 19/44.

  • Muḥammad Abū Zahra, al-Aḥwāl aš-Šaḫṣiyya, S. 166.

  • Ibn Ḥaǧar, Fatḥ al-Bārī, 9/507.

  • Nabīl ibn Kamāluddīn Muḥammad Tāhūn, Aḥkām al-Usra fī al-Islām, S. 240.

  • Muslim-Überlieferung.

  • Buchārī, 6/157.

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0👁 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.