Eine Geburt per Kaiserschnitt gilt im Hinblick auf das Wochenbett (Nifas) als gleichwertig mit einer normalen Geburt. Wenn nach dem Kaiserschnitt keine Blutung aus der Gebärmutter auftritt, sollte die Frau so bald wie möglich die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vollziehen, um sich vom Zustand des Wochenbetts zu reinigen. Tritt jedoch eine Blutung aus der Gebärmutter auf, muss sie nach dem Ende der Blutung die Ganzkörperwaschung vornehmen. (Serahsî, el-Mebsût, 3/210; Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/12)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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