Ein Ort, der als Friedhof gestiftet wurde, sollte so lange wie möglich für diesen Zweck genutzt werden und nicht für einen anderen Dienst bestimmt werden.
Auch wenn über einen langen Zeitraum keine Bestattungen stattfinden, ist es angebracht, diesen Ort weiterhin als Friedhof zu erhalten. Es ist nicht richtig, einen solchen Friedhof zu verkaufen, darauf ein Gebäude zu errichten oder ähnliche Verfügungen zu treffen, indem man die Gebeine der Verstorbenen ohne zwingenden Grund auf einen anderen Friedhof umbettet. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 5/58; 6/428) Nur wenn es keine andere Alternative gibt oder das öffentliche Interesse es erfordert, kann der Friedhof an einen anderen Ort verlegt und das Gelände beispielsweise für eine Moschee genutzt werden.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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